Schulsatzung
- Der Kurs findet einmal in der Woche statt und dauert 45 Minuten.
- Nimmt der Schüler nicht am Unterricht teil, entbindet das nicht von der Beitragszahlung.
- Fällt der Unterricht durch Krankheit des Lehrers aus, wird die Stunde nachgeholt.
- Es gilt die Ferien- und Feiertagsreglung der öffentlichen Schulen.
- Die monatliche Kursgebühr ist ein Jahresbeitrag und ist wie in ähnlichen Einrichtungen auch während der Ferien und Feiertage zu entrichten.
- Die monatliche Kursgebühr muss bei Überweisungen bis zum 5. Werktag des laufenden Monats auf unserem Konto eingegangen sein.
- Nehmen weitere Familienmitglieder am Unterricht teil, zahlt jedes weitere Kind nur 75% des Kursbeitrags. Der höhere Beitrag ist der erste Betrag.
- Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wobei die Abmeldung spätestens bis zum letzen Tag des Vormonats vorliegen muss.
- Folgende zusätzliche Kosten sind im Kursbeitrag enthalten: Begleitbriefe, Fahrtkosten der Lehrer, Raum-, Heiz- und Stromkosten.
- Sollte ein Punkt nach Absprache nicht wirksam sein, bleiben alle anderen Punkte davon unberührt.