Hermann-Löns-Str. 3
31275 Lehrte
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Oder auch F.A.Q. - frequently asked questions
1 x in der Woche – 45 Minuten.
Es gilt die Ferien- und Feiertagsregelung der öffentlichen Schulen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Lehrer aus gesundheitlichen Gründen absagen musste und die ausgefallene Stunde – in Absprache mit den Eltern – in den Ferien nachgeholt wird.
Ja, die Gebühr muss jeden Monat des Jahres entrichtet werden, denn es handelt sich ja um einen Jahresbeitrag. Und durch die Umrechnung auf 12 Monate muss nicht alles auf einmal gezahlt werden, sondern es fallen nur die günstigen Monatsgebühren an.
Ja, der Lehrer und sein Unterricht stehen ja trotzdem bereit. Bei Langzeiterkrankungen kann mit der Musikschule jedoch eine Ausnahmeregelung vereinbart werden.
Die Eltern werden schnellstmöglich Informiert und ein Nachhohltermin wird abgesprochen. In der Regel wird dieser Termin innerhalb der Ferien nachgeholt.
3 Monate. Die Kündigung muss bis zum letzten Tag des Vormonats schriftlich in der Musikschule eingetroffen sein, worauf Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten.
Wir verzichten, wie es sonst üblich ist, auf Semesterverträge und möchten den Eltern ermöglichen, bei nicht mehr bestehendem Interesse schneller aus dem Vertrag zu auszusteigen.
Die 4 Probestunden sind unverbindlich. Während der Unterrichtsstunden werden von der Musikschule die Instrumente und Unterrichtmaterialien gestellt.
Erst nach den 4 Probestunden brauchen Sie sich zu entscheiden.
Ja, dennoch sollte ein eigenes Instrument anschafft werden.
Bei Gitarre ist es allerdings ratsam, sein eigenes Instrument wegen der Feinabstimmung mitzubringen.
Ja, jedoch gibt es eine Mindestmietdauer von 1 Monat.
- Keyboard (mit Tasche und Adapter): 15 €/Monat
- Gitarre (mit Tasche): 13 €/Monat.
1 Monat, wobei die schriftliche Kündigung der Instrumentenmiete, bis zum letzten Tag des Vormonats bei der Musikschule eingegangen sein muss. Es ist aber auch ein von vornherein befristeter Mietvertrag möglich.